Allgemeine Mietbestimmungen

1- BUCHUNG - RESERVIERUNG

Das Buchungsformular hat, ab Erhalt, eine Gültigkeitsdauer von 10 Tagen. Die Reservierung ist definitiv, sobald der Vermieter AQUITAINE NAVIGATION oder LOT NAVIGATION, nach Erhalt des Buchungsformulars und der Anzahlung, dem Mieter die Reservierung bestätigt.

Die RESTZAHLUNG, auf der Bestätigung angegeben, wird automatisch, ohne weitere Erinnerung, 1 Monat vor Übergabe des Bootes fällig.

UNTERLAGEN: bei Erhalt der Restzahlung werden dem Mieter die endgültigen Reiseunterlagen zugeschickt.

Bei Reservierungen, die innerhalb von 30 Tagen vor Abfahrt erfolgen, wird der Gesamtbetrag sofort fällig.

Anfallende Bankgebühren gehen zu Lasten des Mieters.

2- EIGNUNG

Der Mannschaftskapitän an Bord muß volljährig sein. Er ist verantwortlich für das Boot und seine Mannschaft.

Der Vermieter behält sich das Recht vor, die Übergabe zu verweigern, wenn der Mannschaftskapitän nicht in der Lage zu sein scheint, diese Verantwortung zu übernehmen, auch wenn dieser Bootsscheine o.ä. Unterlagen vorlegt. In diesem Fall kann der Vermieter den Vertrag lösen, ohne den Mietpreis zu erstatten.

Der Mannschaftskapitän übernimmt das Boot, nachdem er alle Formalitäten (Kaution, Inventar) erledigt, die administrativen Unterlagen sowie die Einweisung in die Navigation erhalten hat.

Der Mieter ist verpflichtet, die Vorschriften der Flussschifffahrt, des Vermieters und der öffentlichen Behörden zu respektieren.

Der Mieter verpflichtet sich, nur die max. vorgeschriebene Anzahl von Personen mitzunehmen, das Boot nur zu langsamen Vergnügungsfahrten zu benutzen und keine Rennen zu veranstalten. Das Abschleppen eines Bootes, die Fahrt bei Dunkelheit, das Fahren auf der Garonnne oder auf dem offenen Meer, die Untervermietung und/oder Weitergabe des Bootes an Dritte sind strengstens untersagt.

3- KAUTION

Die Höhe richtet sich nach dem gemieteten Bootstyp. Sie wird bei der Abfahrt, vor Einschiffung, entrichtet (bar, Scheck einer französischen Bank oder Kreditkarte) und besteht zum einen aus:

Reinigung – wenn das Boot nicht ordnungsgemäß und sauber wieder zurückgegeben wird (Reinigungskaution) und zum anderen aus:

Versicherungs-Selbstbehalt im Schadensfall und potentieller Mietverlust (Bootskaution).

Die Kaution wird am Ende der Kreuzfahrt zurückgegeben, wenn das Boot und seine Ausstattung in einwandfreiem Zustand, sauber sowie unbeschädigt am vereinbarten Ort und zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgebracht wird.

- Der Mieter kann die Kaution für das Boot, d.h. den Betrag seiner Selbstbeteiligung, auf die Hälfte reduzieren, indem er die Hälfte der Kaution aufkauft.

4- VERSICHERUNGEN

Der Mietpreis beinhaltet die Versicherung des Bootes und die Haftpflicht des Mieters gegenüber Dritten.

Die Versicherung deckt nicht : Personenschäden der Passagiere bei Unfällen, die persönlichen Gegenstände, die eigene Haftpflicht der Mieter; der Verlust oder die Beschädigung des Bootes oder dessen Ausstattung durch eigenes Verschulden; die unsachgemäße Benutzung des Bootes und der Fahrräder durch den Mieter.

Der Mieter haftet bis zur Höhe der Kaution. Er kann eine oder mehrere Zusatzversicherungen beim Vermieter oder einer Versicherung seiner Wahl abschließen für:

Reiserücktrittsversicherung (ausgenommen Bearbeitungsgebühren).

Aufkauf der Hälfte der Bootskaution.

Jedes Mannschaftsmitglied trägt selbst die Verantwortung für Schäden und Verlust, die entweder auf ein persönlich schuldhaftes Verhalten zurückzuführen sind oder auf Einfluss von Alkohol und Drogen oder auf Verstoß gegen die Navigationsvorschriften.

5- AUSSTATTUNG DES BOOTES

Der Mieter verpflichtet sich, jeden Verlust, Diebstahl oder Beschädigung dem Vermieter zu melden und kann zur Erstattung herangezogen werden.

6- STORNIERUNGEN

Durch den Mieter:

Wenn der Mieter veranlasst wird, seine Buchung zu stornieren, muß er dies dem Vermieter schriftlich mitteilen.

Es entstehen folgende Kosten:

Falls das Boot während dieser Zeit weitervermietet wird, kann dem Mieter der Mietpreis erstattet werden, abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 150 €.

Durch den Vermieter:

Wenn der Vermieter das gemietete Boot infolge von unvorhergesehenen Umständen, die nicht von ihm verschuldet sind, nicht zur Verfügung stellen kann, verpflichtet er sich, alles in seiner Macht Stehende zu unternehmen, um dem Mieter ein gleichwertiges Boot in Bezug auf Komfort und Größe anzubieten.

Im Falle der Unmöglichkeit während des vertraglich vorgesehenen Zeitraumes wird der Mietpreis erstattet, unter Ausschluss jeglicher weiterer Forderungen und unter Ausschluss von Schadensersatzforderungen.

7- REISERÜCKTRITTSVERSICHERUNG

Die Rücktrittsversicherung (5% des Mietpreises) ist freiwillig, wird jedoch dringend empfohlen. Sie hat zum Zweck, dem Versicherten die Erstattung der bezahlten Beträge ab dem Zeitpunkt der Buchung beim Vermieter zu gewährleisten. Um gültig zu sein, müssen auf dem Buchungsformular alle Teilnehmer eingetragen und die gesamte Versicherungsrate bezahlt sein. Wenn Sie Ihre Bootsfahrt stornieren, sind Sie in folgenden Fällen versichert: Schwere Krankheit, die einen Krankenhausaufenthalt nötig macht, Unfall, der die eigene Fortbewegung ausschließt, Todesfall eines der Mitfahrenden oder einer seiner nächsten Verwandten: Ehegatte, Vater, Mutter, Kinder, Bruder, Schwester, Schwager, Schwägerin. Die Rücktrittsversicherung erstreckt sich auf alle Mitfahrenden. Im Falle einer Stornierung werden die Rücktrittsversicherungs- und Bearbeitungskosten (150 Euro) nicht erstattet. Der Ursprung dieser Vorkommnisse darf auf keinen Fall vor dem Datum der Buchung liegen, da sonst die Mietpreiserstattung verweigert werden kann.

8- ÄNDERUNGEN

Für jede Änderung (Datum, Bootstyp, Region), die der Mieter wünscht und die der Vermieter genehmigt, muß der Mieter die Kosten und die Verantwortung für die stornierte Buchung (gem. § 6) tragen.

9- EINWEGFAHRTEN

Die Richtung der Einwegfahrt, d.h. der Abfahrtshafen in der gleichen Region, kann geändert werden. Ebenso kann eine Einwegfahrt in eine Hin- u. Rückfahrt geändert werden, wenn die Umstände, die dazu führen, unabhängig vom Vermieter sind. In diesem Fall wird nur der Zuschlag der Einwegfahrt erstattet.
Es ist unbedingt erforderlich, sich 1 Woche vor Übergabe, die Einwegfahrt und deren Richtung bestätigen zu lassen.

Solche Änderungen können kein Grund zum Storno sein und berechtigen nicht zu Schadensersatzforderungen.

10- FAHRTUNTERBRECHUNGEN ODER -EINSCHRÄNKUNGEN

Der Vermieter kann für Fahrtunterbrechungen oder -einschränkungen, die nicht von ihm zu verantworten sind, nicht haftbar gemacht werden (Arbeiten, Hochwasser, Trockenheit, Streik, verwaltungstechnische Maßnahmen usw...).

Wenn die Bootsfahrt aus diesen Gründen nicht angetreten werden kann, kann der Vermieter entweder die Ab- und Rückfahrtsorte sowie das Datum ändern, vorausgesetzt er liefert ein gleichwertiges oder besseres Boot, oder der Mieter bekommt nach Absprache zwischen beiden Parteien den Betrag in Form einer Gutschrift für eine spätere Fahrt ausgehändigt. Sollte keine Einigung eintreten, kann der Vermieter den bezahlten Betrag einbehalten.

Wenn die Vorfälle sich während der Fahrt ereignen und zu einem Ausfall der Fahrt führen und zu einem Verlust von einem oder mehreren Tagen, so werden diese erstattet, abzüglich eines Selbstbehaltes von 48 Stunden.

Im Falle höherer Gewalt ab Buzet kann das Boot nur auf dem Garonne - Seitenkanal fahren, ohne daß dies eine Stornierung der Reise zur Folge hat.

11- PANNEN

Der Vermieter stellt dem Mieter einen kostenlosen Pannen-Service zur Verfügung, der so schnell wie möglich während der Geschäftszeiten auf Telefonanruf interveniert. Bei eigenem Verschulden müssen die Kosten jedoch vom Mieter getragen werden.

Pannen, die nicht vom Mieter verursacht werden:

Wenn während der Mietzeit Pannen auftreten, die nicht vom Mieter verursacht wurden, wird für entgangene Urlaubsfreuden eine anteilmäßige Erstattung abzüglich eines Selbstbehaltes von 24 Stunden vorgenommen.

Pannen, die vom Mieter verursacht werden:

Wenn festgestellt wird, dass die Panne vom Mieter verursacht worden ist, hat dieser keinen Anspruch auf Schadensersatz für entgangene Urlaubsfreuden.

Der Vermieter behält sich das Recht vor, die Kaution zur Deckung der Kosten einzubehalten.

12- HAVARIEN - UNFÄLLE

Im Falle eines durch den Mieter verursachten Unfalles kann gegenüber dem Vermieter nicht reklamiert werden.
Der Mieter verpflichtet sich, dem Vermieter jeden Unfall anzuzeigen, auch wenn dieser durch Dritte verursacht wurde, der Vermieter wird dann notwendige Anweisungen erteilen.
Der Mieter darf ohne Einverständnis des Vermieters keine Reparaturen vornehmen oder vornehmen lassen.
Er verpflichtet sich, das Unfall-Protokoll auszufüllen, und es von den Beteiligten unterschreiben zu lassen.

Sollte die Fahrt durch einen Unfall/Schaden, der nicht vom Vermieter verursacht wurde, unterbrochen werden, so berechtigt dies nicht zu Schadensersatzforderungen.

13- VERLASSEN DES BOOTES

Im Falle des Verlassen des Hausbootes vom Mieter, wird der Vermieter den Mieter die Rückführungskosten in Rechnung stellen, berechnet in Form eines Pauschalpreises von 100€/Tag zzgl. Treibstoff und Reinigungskosten.

14- RÜCKGABE

Das Boot muß, außer bei höherer Gewalt, vertragsgemäß zum vereinbarten Ort, Datum und Uhrzeit zurückgegeben werden: der Mannschaftskapitän muß seine Fahrt so einplanen, dass er genügend Zeit hat, um das Boot rechtzeitig zurückzugeben.

Das Boot muß dem Vermieter im gleichen Zustand zurückgegeben werden, wie es übernommen worden ist und lt. Inventarliste.

Der Mieter ist für alle, durch seine Verspätung verursachten Kosten verantwortlich: für jeden angebrochenen Tag der Verspätung wird der Mietpreis entsprechend in Rechnung gestellt, zusätzlich der Kosten, die der Nachmieter in Rechnung stellt.

15- HAUSTIERE

Haustiere sind an Bord willkommen. Der Mieter muß jedoch sämtliches für das Tier notwendige Zubehör selbst mitbringen und darf in keinem Fall vorhandene Bettwäsche, Decken und Geschirr für das Tier verwenden. Für Haustiere wird am Abfahrtstag eine Pauschale erhoben, um die zusätzlichen Reinigungskosten, die generell durch Anwesenheit von Haustieren an Bord entstehen, zu decken.

16- FAHRZEUGE

Sie können Ihr Fahrzeug kostenlos auf einem öffentlichen Parkplatz, kostenpflichtig auf einem eingezäunten Parkplatz (ohne Garantie) oder in einer Garage (unbewacht) abstellen. Der Vermieter haftet jedoch nicht für Beschädigungen oder Diebstahl jeglicher Art.

17- ZUSCHLAG LOT-QUERCY

Eine verkürzte Saison sowie eine spezifische Einweisung und Betreuung verpflichten uns, einen Zuschlag von 80 € pro Boot und pro Fahrt zu verlangen.

18- GERICHTSSTAND

Lt. des Gesetzes 90-314 vom 13. Juni 1990 des Europarates ist die Vermietung kein Pauschalarrangement.

Im Falle eines Widerspruches ist allein das Handelsgericht des Ortes zuständig, an dem die Übergabe des Bootes erfolgt (Brüsseler Abkommen vom 21.09.68, Paragraph 5/1).

Die Ausführungsmodalitäten des Mietvertrags unterstehen allein der jeweiligen Abfahrtsbasis, da jeder Vertragspartner unabhängiger Vermieter ist.

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